Die Möbelscheunen der Re-El Recycling GmbH, im folgenden „Möbelscheunen“ genannt, verkaufen in ihren Geschäftsräumen gebrauchte Gegenstände aller Art, insbesondere gebrauchte Möbel und sonstigen gebrauchten Hausrat.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkauf ungebrauchter, aber ursprünglich zur Entsorgung oder Weitergabe bestimmter Gegenstände bleibt vorbehalten und unterliegt ebenfalls diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennen die Möbelscheunen nicht an, es sei denn diesen wird im Einzelfall durch die Geschäftsleitung der Re-El Recycling GmbH schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Herkunft der angebotenen Gegenstände
Die Möbelscheunen erhalten alle angebotenen Gegenstände vorwiegend im Rahmen des Möbelscheunen-Services aus Haushaltsauflösungen, der Abholung aus privaten Haushalten und Anlieferungen gewerblicher Betriebe.
Pflichten der Möbelscheune
Die Möbelscheunen sind nicht verpflichtet, die angebotenen Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit, Mängel oder gefahrlose Benutzbarkeit zu untersuchen. Die Gegenstände sind daher ohne eine derartige Prüfung oder ggf. erforderlicher Reparatur für die gewöhnliche Verwendung nur eingeschränkt oder überhaupt nicht geeignet.
Die Möbelscheunen sind nicht verpflichtet mangelhafte Gegenstände zu ersetzen, nachzuliefern oder zurückzunehmen, da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist.
Die Möbelscheunen gewähren den Käufern die Möglichkeit, die Gegenstände vor Ort eingehend zu besichtigen und zu untersuchen. Eine Kontrolle durch einen Fachmann ersetzt dies nicht.
Pflichten des Käufers
Eine Überprüfung oder Reparatur der Gegenstände obliegt dem Käufer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.
Dem Käufer obliegt es, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes diesen vor Ort und/oder einem Fachmann hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit untersuchen zu lassen.
Beschaffung der angebotenen Gegenstände
Alle zum Verkauf stehenden Gegenstände sind aus 2. Hand oder zur Entsorgung bestimmt. Die Gegenstände können neben offenen auch verdeckte Mängel aufweisen, die die Funktions- und/oder Verwendungsfähigkeit aufheben. Sie entsprechen nicht dem Zustand neuer Gegenstände. Die Gegenstände können erheblichen Verschleiß aufweisen. Die zum Verkauf stehenden Gegenstände sind von den Möbelscheunen weder auf Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit noch auf gefahrlose Benutzbarkeit hin untersucht worden.
Jeder angebotenen Gegenstand ist eine Einzelstück. Für die angebotenen Gegenstände wird weder eine Garantie noch eine Gewähr bezüglich deren Funktionstüchtigkeit, Mangelfreiheit und deren gefahrlose Benutzbarkeit übernommen.
Die angebotenen Gegenstände können sich überhaupt nicht oder nur eingeschränkt für die gewöhnliche Verwendung eignen. Die angebotenen Sachen können erheblich von denen gleicher Art abweichen.
Dem Käufer ist bekannt, dass die Gegenstände gerade auch wegen ihrer erheblichen und tauglichkeitsmindernden Mängel abgegeben worden sein können.
Die Benutzung des Kaufgegenstandes ohne vorherige Prüfung ggf. durch Fachleute kann mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein oder zu weiteren Gefährdungen führen.
Haftung und Gewährleistung, Umtauschrecht
Die Möbelscheunen schließen im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit jegliche vertragliche und deliktische Haftung aus. Die Möbelscheunen haften daher nur – soweit es nicht Personenschäden sind – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Soweit der Käufer eine Kontrolle durch Fachleute unterlässt, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.
In jedem Falle wird ein Haftungsanspruch gegen die Möbelscheunen der Höhe nach beschränkt auf den zwischen den Möbelscheunen und dem Käufer vereinbarten Preis des Kaufgegenstandes.
Soweit der Verkauf des Gegenstandes keinen Verbrauchgüterkauf im Sinne des §§ 474 ff. BGB darstellt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB, dann übernimmt er die Gewährleistung und Haftung mit dem Kauf und der Auslieferung des Kaufgegenstandes , sowie er vor Ort steht oder liegt, auf eigenes Risiko. Der Käufer hatte ungehindert Gelegenheit, die Gegenstände auch auf verborgene Mängel hin gründlich zu besichtigen und zu untersuchen oder auch durch Dritte prüfen zu lassen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrenübergang.
Ein Umtauschrecht ist von Seiten der Möbelscheunen auf alle verkauften Gegenstände nicht gegeben.
Eigentumsvorbehalt, Gefahrenübergang und Annahmeverzug
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Möbelscheunen. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer über.
Bei vereinbarter Bereitstellung zur Abholung hat der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens aber nach 3 Werktagen in den Möbelscheunen auf eigene Kosten abzuholen.
Bei Fristüberschreitung haften die Möbelscheunen nicht für die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Nach weiteren 4 Kalendertagen dürfen die Möbelscheunen den Kaufgegenstand beseitigen oder weiterverkaufen.
Der Käufer hat infolge des durch den Verzug bei den Möbelscheunen eintretenden Mehraufwandes keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises oder einer Anzahlung.
Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden irgendwelcher Art über den Regelungsgehalt oder – umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Tostedt, der Gerichtstand der Re-El Recycling GmbH als übergeordnetes Unternehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Die Möbelscheunen sind ein Geschäftsbereich der Re-El Recycling GmbH, einem Sozialbetrieb des Landkreises Harburg.